Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Belehrung für Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
Wenn Sie erstmalig im Lebensmittelbereich tätig werden möchten, sind Sie verpflichtet vorab an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. Die Belehrung erfolgt durch Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Betroffener Personenkreis:
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Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und dabei direkt oder indirekt mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
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Schülerpraktikanten im Rahmen der Berufsausbildung
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Ehrenamtliche/Vereinstätigkeit
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Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés, sonstigen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung tätig sind
Sie erhalten nach der Belehrung eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber vor Tätigkeitsantritt vorlegen müssen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.
Sie haben die Möglichkeit die Belehrung ganz unkompliziert online zu absolvieren. Nachfolgend erhalten Sie ausführliche Informationen zum Ablauf der Online-Belehrung.Sie haben die Möglichkeit die Belehrung ganz unkompliziert online zu absolvieren. Nachfolgend erhalten Sie ausführliche Informationen zum Ablauf der Online-Belehrung.
In Ausnahmefällen können Sie unter vorheriger telefonischer Terminabsprache vor Ort im Gesundheitsamt belehrt werden.
Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?
Das Gesundheitsamt der Stadt Suhl hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:
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Sie buchen einen Termin für die Online-Belehrung.
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Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
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Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 10 Minuten vor dem Termin ein.
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Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
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Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
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Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
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Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
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Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
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Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden acht Fragen gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
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Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
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Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de
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Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?
Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.
Minderjährige Teilnehmer
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.
Schulpraktika
Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule statt.
Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?
Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie HIER KOSTENPFLICHTIG BUCHEN.