Einladung zur 4. Sitzung des Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschusses des Stadtrates der Stadt Suhl
Planen, Bauen und Wohnen in Suhl
Egal was Sie planen, hier finden Sie alle Informationen zum Thema. Wir bieten Ihnen einen schellen Überblick zu allen Neuigkeiten bis hin zu Hinweisen zum Genehmigungsverfahren.
Konzepte Stadtentwicklung
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Stadtentwicklungskonzepte der Stadt Suhl zum download zur Verfügung. Sie Laden die Daten als .pdf oder als .zip.
Rechtskräftige Bebauungspläne
Nachfolgend stellen wir Ihnen die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Suhl zum download zur Verfügung. Sie Laden die Daten als .pdf oder als .zip.
Informationen zur Baugenehmigung
Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsartenänderung von baulichen Anlagen ist in der Regel ein Bauantrag notwendig. So ist die Errichtung, der Um- oder Anbau eines Hauses baugenehmigungspflichtig. Auch die Nutzungsänderung, wie bspw. Gewerbe zu Wohnen, Wohnen zu Ferienwohnen usw., ist genehmigungspflichtig. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in § 63 der Thüringer Bauordnung beschrieben. Für die Erstellung des Bauantrages ist ein (vorlageberechtigter) Architekt oder Bauingenieur notwendig. Dieser berät Sie in allen Fragen der Genehmigungspflicht und des Bauantrages und erstellt diesen für Sie. Sie dürfen eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme oder auch eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung erst beginnen, wenn Ihnen die entsprechende Baugenehmigung vorliegt. Bauantrag Der Bauantrag ist schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Der notwendige Inhalt der Bauvorlagen ist in der Thüringer Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) geregelt. Baugenehmigung Die Baugenehmigung ist durch die Bauaufsicht zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind. Eine Baugenehmigung kann unter Auflagen und Bedingungen sowie befristet erteilt werden. Die Baugenehmigung ist drei Jahre gültig. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Die Gebühren für eine Baugenehmigung sind in der ThürBauGVO geregelt. Bauvoranfrage Vor dem Einreichen eines Bauantrages ist auf schriftlichen Antrag des Bauherrn die verbindliche und abschließende Klärung einzelner Fragen eines späteren Baugenehmigungsverfahren mittels Bauvoranfrage möglich. Eine Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn nicht klar ist, ob, wie und in welcher Form ein Grundstück bebaubar oder ein Gebäude umzunutzen ist. Eine vollumfängliche und kostenintensive Planung ist noch nicht notwendig. Wir empfehlen, bei Unklarheiten vor dem Kauf eines zu bebauenden oder umzunutzenden Grundstückes zur verbindlichen Klärung eine Bauvoranfrage zu stellen. Die Bauvoranfrage ist schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit dem Antrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Ein Architekt ist hierfür zu empfehlen aber nicht zwingend notwendig.
Weitere Informationen und Formulare zum Bauantrag, zur Baugenehmigung und zur Bauvoranfrage finden Sie über die hinterlegten Weblinks.