vom 11.03.2024
Veröffentlicht am: 15.03.2024
Anmerkungen:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe einzureichen.
Verstöße sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht werden.
Die Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Suhl an den Bürgerberatungen im Alten Rathaus und Neuen Rathaus eingesehen werden. Gegen Kostenerstattung ist auch ein Ausdruck möglich.
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