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Öffentlichkeitsarbeit

2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Suhl über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Suhl-Nord“

Aktualisiert: 10. Mai

vom 11.03.2024


 

Veröffentlicht am: 15.03.2024

 

Anmerkungen:


Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe einzureichen.


Verstöße sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht werden.


Die Bekanntmachungen können während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Suhl an den Bürgerberatungen im Alten Rathaus und Neuen Rathaus eingesehen werden. Gegen Kostenerstattung ist auch ein Ausdruck möglich.

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