Auf der Grundlage des § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 wird beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Schaukommission für die Gewässer 1. Ordnung „Hasel“ und „Lauter“ gebildet. Für die Durchführung der Schau an Gewässern 1. Ordnung ist das TLUBN zuständig.
Veröffentlicht am 04.09.2024
Opmerkingen