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Was finde ich wo?

In Kooperation mit den Kommunen bietet der Freistaat Thüringen mit dem Zuständigkeitsfinder einen zentralen Ort, an dem unterschiedliche Verwaltungsleistungen gefunden werden können. Ziel ist es, je nach Bedarf des Bürgers, nicht nur direkt die richtigen Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zu finden, sondern auch die notwendigen Formulare sofort zur Hand zu haben. Der Zuständigkeitsfinder ersetzt somit das "A-Z" der einzelnen Verwaltungsleistungen. 

Unter dem folgenden Link zum Zuständigkeitsfinder des Freistaates Thüringen finden Sie entsprechende Informationen. Sie werden weitergeleitet.

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Wer macht was?

Hier finden Sie das Organigramm und den Geschäftsverteilungsplan der Stadt Suhl. 

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ONLINE TERMINVEREINBARUNG

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Schiedsstelle der Stadt Suhl

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Schiedsperson

Stefanie Blankenburg

 

Vertreter der Schiedsperson

Reinhard Urban

Simone Henneberg

 

Kontaktaufnahme

E-Mail: schiedsstelle-suhl@gmx.de

Telefonisch über das Sekretariat des Ordnungsdezernates: 03681 / 74 - 2911

Informationen zur Schiedsstelle

Die Schiedsstelle hat die Aufgabe, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Eine Schlichtungsverhandlung ist dann erfolgreich, wenn sie den Streit durch einen Vergleich erledigen konnte. Dieser Vergleich muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Er bildet dann die Grundlage für eine Vollstreckung wie ein gerichtlicher Titel oder eine notarielle vollstreckbare Urkunde (§ 34 ThürSchStG).

 

Als gesetzliche Grundlagen dienen das Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) und die Durchführung des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Df-ThürSchStG). Die Schiedspersonen und die Stadt Suhl sind Mitglied im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).

 

Die sachliche Zuständigkeit ist im § 13 des ThürSchStG geregelt: „In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, auch soweit diese nicht vermögensrechtlicher Art sind, statt.“ Ausgenommen sind unter anderem arbeitsrechtliche Angelegenheiten, wenn in der Angelegenheit der Bund, ein Land, eine Gemeinde oder eine sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts beteiligt ist oder sich der Anspruch gegen Medienunternehmen richtet.

 

Zuständig ist immer die Schiedsstelle, in deren Bereich die antragsgegnerische Partei wohnt.

 

Die Sprechstunden der Schiedsstelle Suhl finden nach vorheriger Terminvereinbarung in den Beratungsräumen der Stadtverwaltung Suhl, Friedrich-König-Str. 42 statt.

Das Schlichtungsverfahren wird durch einen Antrag eingeleitet. Bei der Antragstellung ist die Schiedsperson behilflich.

Die Kosten des Schlichtungsverfahrens sind gering. Bei Schiedsstellen werden Gebühren für das Schlichtungsverfahren in Höhe von 20 Euro erhoben, bei einem Vergleich werden 40 Euro erhoben. Nur in besonderen - insbesondere schwierigen - Fällen können die Kosten bis zu 50 Euro betragen. Hinzu kommen noch Auslagen wie Schreibauslagen, Telefon- und Zustellungskosten.

Gegenüber einem Verfahren vor Gericht spart eine außergerichtliche Einigung auf jeden Fall Zeit, Geld und Nerven. Nutzen Sie deshalb die eingerichtete Schiedsstelle. Die dort ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen, die geduldig auf Ihr Anliegen eingehen, verdienen Ihr Vertrauen.

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